Die Bundes-Immissionsschutzverordnung legt das schrittweise Verbot alter Kaminöfen fest. Von dem Verbot betroffen sind Öfen mit einem Schadstoffausstoß oberhalb einer festgelegten Grenze.
Es gelten folgende Übergangsregelungen:
Datum auf dem Typenschild | Außerbetriebnahme oder Nachrüstung bis spätestens |
bis einschl. 31.12.1974 bzw. Datum nicht mehr feststellbar |
31.12.2014 |
1975 - 1984 | 31.12.2017 |
1985 - 1994 | 31.12.2020 |
ab 1995 bis 2010 | 31.12.2024 |